Wie viel Datenschutz braucht ein Unternehmen?
Kategorie Leistungen
Die jüngsten Skandale haben das Thema „Datenschutz“ in Unternehmen wieder in das Blickfeld gerückt – bedauerlicherweise sind die Unternehmen dabei nicht gut weggekommen. Außer Frage steht aber, dass dieses Thema jetzt „Chefsache“ sein muss. Was aber die wenigsten wissen: sinnvoller Datenschutz, der das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens unterstützt, bietet auch viele Möglichkeiten, Abläufe im Unternehmen besser zu organisieren und nach Außen als Vertrauen schaffender Partner (und damit besser) wahrgenommen zu werden. Bereits ab neun ständig in Ihrem Unternehmen beschäftigten Personen könnte ein Datenschutzbeauftragter (DSB) laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), bestellt werden müssen. Dieser kann ein Mitarbeiter, der nicht Geschäftsführer oder IT-Chef ist, oder aber ein extern bestellter Datenschutzbeauftragter sein. Auch dieser darf nicht gleichzeitig z. B. Netzwerk-Administrator bei Ihnen sein. Was sind die Aufgaben eines DSB? 1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften 2. Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen 3. Unterweisung der Mitarbeiter in die Anforderungen des Datenschutzes 4. Erstellen eines internen und externen Verfahrensverzeichnisses auf Basis einer aktuellen Übersicht aller Verfahren mit personenbezogener Datenverarbeitung. Gerne analysiere ich für Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, aber auch, welche Vorteile Sie realisieren können. Mit welchem Aufwand müssen Sie rechnen? Je nachdem, wie die Datenhaltung in Ihrem Unternehmen organisiert ist, benötigt ein DSB über das Jahr verteilt nur einige Tage für seine Tätigkeit. Komme ich als DSB neu in ein Unternehmen, analysiere ich innerhalb von drei Tagen die vorhandene Situation nach Datenschutz- und Datensicherheitskriterien. Aus dieser Analyse folgen nicht nur die nächsten Schritte für meine weitere Tätigkeit. Häufig lassen sich ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten an Geschäftsprozessen aus den Ergebnissen ableiten. Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Das Image Ihres Unternehmens wird sich verbessern, Optimierungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Und natürlich können Sie einer Anfrage eines Betroffenen gelassen entgegenblicken – Sie haben ja einen Datenschutzbeauftragten! Ich beantworte gerne Ihre Fragen per Telefon: 06303 8789014 Oder per Email: Christoph.Heyn@heyn.it
Die jüngsten Skandale haben das Thema „Datenschutz“ in Unternehmen wieder in das Blickfeld gerückt – bedauerlicherweise sind die Unternehmen dabei nicht gut weggekommen. Außer Frage steht aber, dass dieses Thema jetzt „Chefsache“ sein muss. Was aber die wenigsten wissen: sinnvoller Datenschutz, der das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens unterstützt, bietet auch viele Möglichkeiten, Abläufe im Unternehmen besser zu organisieren und nach Außen als Vertrauen schaffender Partner (und damit besser) wahrgenommen zu werden. Bereits ab neun ständig in Ihrem Unternehmen beschäftigten Personen könnte ein Datenschutzbeauftragter (DSB) laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), bestellt werden müssen. Dieser kann ein Mitarbeiter, der nicht Geschäftsführer oder IT-Chef ist, oder aber ein extern bestellter Datenschutzbeauftragter sein. Auch dieser darf nicht gleichzeitig z. B. Netzwerk-Administrator bei Ihnen sein. Was sind die Aufgaben eines DSB? 1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften 2. Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen 3. Unterweisung der Mitarbeiter in die Anforderungen des Datenschutzes 4. Erstellen eines internen und externen Verfahrensverzeichnisses auf Basis einer aktuellen Übersicht aller Verfahren mit personenbezogener Datenverarbeitung. Gerne analysiere ich für Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, aber auch, welche Vorteile Sie realisieren können. Mit welchem Aufwand müssen Sie rechnen? Je nachdem, wie die Datenhaltung in Ihrem Unternehmen organisiert ist, benötigt ein DSB über das Jahr verteilt nur einige Tage für seine Tätigkeit. Komme ich als DSB neu in ein Unternehmen, analysiere ich innerhalb von drei Tagen die vorhandene Situation nach Datenschutz- und Datensicherheitskriterien. Aus dieser Analyse folgen nicht nur die nächsten Schritte für meine weitere Tätigkeit. Häufig lassen sich ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten an Geschäftsprozessen aus den Ergebnissen ableiten. Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Das Image Ihres Unternehmens wird sich verbessern, Optimierungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Und natürlich können Sie einer Anfrage eines Betroffenen gelassen entgegenblicken – Sie haben ja einen Datenschutzbeauftragten! Ich beantworte gerne Ihre Fragen per Telefon: 06303 8789014 Oder per Email: Christoph.Heyn@heyn.it