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Beispiel einer Mitteilung gemäß § 42a BDSG

Kategorie BDSG §42a Datenverlust Baden-Baden
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) heißt der Paragraph 42a "§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten". Das sagt schon viel aus finde ich. Vorstellen kann man sich es nur schwer, wie diese Benachrichtigung des Betroffenen passieren soll: In zwei überregional erscheinenden Zeitungen soll zeitnah eine entsprechende, ausreichend große Anzeige geschaltet werden. Hier ist ein Beispiel der Benachrichtigung.
Ich habe mir erlaubt, den Rahmen, den Herr Walter Schmidt hinzugefügt hat, zu entfernen, da ich die Gegenüberstellung mit dem Zitat von Herr Bahr an dieser Stelle unpassend finde. Trotzdem ein herzliches Dankeschön an Ihn und an die Regionalgruppe Mitte des BvD für die Nachricht.

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